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   BFH, 26.04.2010 - VII B 84/09   

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https://dejure.org/2010,11838
BFH, 26.04.2010 - VII B 84/09 (https://dejure.org/2010,11838)
BFH, Entscheidung vom 26.04.2010 - VII B 84/09 (https://dejure.org/2010,11838)
BFH, Entscheidung vom 26. April 2010 - VII B 84/09 (https://dejure.org/2010,11838)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Verhandlung in Abwesenheit trotz Anordnung des persönlichen Erscheinens - Überraschungsentscheidung

  • openjur.de

    Verhandlung in Abwesenheit trotz Anordnung des persönlichen Erscheinens; Überraschungsentscheidung

  • Bundesfinanzhof

    GG Art 103 Abs 1, FGO § 76 Abs 2, FGO § 80 Abs 1 S 1, FGO § 91 Abs 2, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
    Verhandlung in Abwesenheit trotz Anordnung des persönlichen Erscheinens - Überraschungsentscheidung

  • Bundesfinanzhof

    Verhandlung in Abwesenheit trotz Anordnung des persönlichen Erscheinens - Überraschungsentscheidung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 76 Abs 2 FGO, § 80 Abs 1 S 1 FGO, § 91 Abs 2 FGO, § 96 Abs 2 FGO
    Verhandlung in Abwesenheit trotz Anordnung des persönlichen Erscheinens - Überraschungsentscheidung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 76 Abs 2 FGO, § 80 Abs 1 S 1 FGO, § 91 Abs 2 FGO, § 96 Abs 2 FGO
    Verhandlung in Abwesenheit trotz Anordnung des persönlichen Erscheinens - Überraschungsentscheidung

  • rewis.io

    Verhandlung in Abwesenheit trotz Anordnung des persönlichen Erscheinens - Überraschungsentscheidung

  • ra.de
  • rewis.io

    Verhandlung in Abwesenheit trotz Anordnung des persönlichen Erscheinens - Überraschungsentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 96 Abs. 2; GG Art. 103
    Voraussetzungen für die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im finanzgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Anordnung des persönlichen Erscheinens des Klägers; Vorliegen einer Überraschungsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 05.04.2006 - I B 84/05

    NZB: rechtliches Gehör, Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 26.04.2010 - VII B 84/09
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör und die richterliche Hinweispflicht des § 76 Abs. 2 FGO verlangen jedoch nicht, dass das Gericht die maßgebenden Rechtsfragen mit den Beteiligten umfassend erörtert oder sogar die einzelnen für die Entscheidung erheblichen (rechtlichen oder tatsächlichen) Gesichtspunkte im Voraus andeutet (BFH-Beschluss vom 5. April 2006 I B 84/05, BFH/NV 2006, 1497).
  • BFH, 02.06.2008 - VII S 66/07

    Nicht ordnungsgemäße Ladung zur mündlichen Verhandlung und Verhandlung in

    Auszug aus BFH, 26.04.2010 - VII B 84/09
    Im Übrigen könnte selbst im Falle einer Anordnung nach § 80 Abs. 1 Satz 1 FGO eine Verletzung rechtlichen Gehörs nur dann vorliegen, wenn das FG das Ausbleiben als Verletzung der Mitwirkungspflicht angesehen und die Klageabweisung gerade darauf gestützt hätte (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Juni 2008 VII S 66/07 (PKH), BFH/NV 2008, 1853).
  • BFH, 07.05.2015 - VI R 71/14

    Doppelte Haushaltsführung bei beiderseits berufstätigen Eheleuten

    Vielmehr macht dies lediglich die insoweit maßgebliche Auffassung des FG deutlich, das persönliche Erscheinen --hier der Klägerin-- sei zur weiteren Sachverhaltsaufklärung nicht erforderlich (vgl. auch Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. April 2010 VII B 84/09, BFH/NV 2010, 1637, und vom 14. August 2014 X B 174/13, BFH/NV 2014, 1725; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 18.05.2011 - X B 124/10

    Keine Bindung an das Schätzungsergebnis eines anderen Senats - förmliche

    Jedenfalls dann, wenn das FG keinen besonderen Vertrauenstatbestand geschaffen hat, ist es regelmäßig nicht verpflichtet, die einzelnen für seine Entscheidung erheblichen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkte im Voraus anzudeuten (BFH-Beschluss vom 26. April 2010 VII B 84/09, BFH/NV 2010, 1637).
  • BFH, 19.01.2011 - X B 127/10

    Anspruch auf rechtliches Gehör

    Denn das FG ist regelmäßig nicht verpflichtet, die einzelnen für die Entscheidung erheblichen (rechtlichen oder tatsächlichen) Gesichtspunkte im Voraus anzudeuten (BFH-Beschluss vom 26. April 2010 VII B 84/09, BFH/NV 2010, 1637).
  • BFH, 14.08.2014 - X B 174/13

    Terminsverlegungsantrag bei fehlender Anordnung des persönlichen Erscheinens

    Vielmehr macht dies die insoweit maßgebliche Auffassung des FG deutlich, das persönliche Erscheinen des Klägers sei zur weiteren Sachverhaltsaufklärung nicht erforderlich (vgl. auch BFH-Beschluss vom 26. April 2010 VII B 84/09, BFH/NV 2010, 1637).
  • BFH, 20.09.2012 - VIII B 119/11

    NZB, Terminsverlegung, Recht auf Gehör

    Denn eine Verletzung des rechtlichen Gehörs könnte nur dann gegeben sein, wenn das FG das Ausbleiben als Verletzung der Mitwirkungspflicht angesehen und die Klageabweisung gerade auf das Nichterscheinen der Klägerin gestützt hätte (vgl. BFH-Beschluss vom 26. April 2010 VII B 84/09, BFH/NV 2010, 1637).
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